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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Freiburg e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen für die Schwimm- und Trainingsgruppen unter Corona Bedingungen

  • Anmeldungen sind nur für DLRG-Mitglieder möglich, welche bereits an unseren bisherigen Traingingsgruppen vor Corona teilgenommen haben.
  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet
  • Falls die Teilnahme am nach erfolgter Anmeldung durch den Teilnehmer wieder abgesagt wird, ist die Teilnahmegebühr gemäß der Gebührenordnung der DLRG Freiburg zu zahlen. Sofern diese bereits bezahlt wurde erfolgt ggf. eine Erstattung gemäß der Gebührenordnung der DLRG Freiburg. Sagt der Teilnehmer nicht ab, wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Dies ist unabhängig vom Erscheinen des Teilnehmers.
     
    Auszug aus der Gebührenordnung...
    Rücktritt bis...Kosten
    7 Tage vor dem ersten TerminKeine Teilnahmegebühr, aber 10 Euro Bearbeitungsgebühr
    Bis zum ersten Termin
     
    50% der Teilnahmegebühr, aber mindestens 10 Euro

    Später

    Volle Teilnahmegebühr

  • Teilnehmer sind verpflichtet ihre Daten vor dem Absenden auf Korrektheit zu prüfen. Wir behalten uns vor, unvullständige oder eindeutig fehlerhafte Anmeldungen abzulehnen.
  • Rücklastschriften: Für Rücklastschriften berechnen wir dem Teilnehmer zusätzlich 10,- Euro und behalten uns das Recht vor, vom Lastschriftverfahren zurückzutreten und die Zahlung in Bar oder per Überweisung zu fordern.
  • Dem Teilnehmer ist ferner bewusst, dass Schwimmen, Rettungsschwimmen und Tauchen in der DLRG mit körperlichen Anstrengungen verbunden ist. Wenn der Teilnehmer an körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen (hier zum Beispiel auch eine Schwangerschaft) leidet , die seine körperliche Leistungsfähigkeit im Wasser beeinträchtigen, also zum Beispiel Erkrankungen/Verletzungen/Einschränkungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmungsorgane, des Bewegungsapparates oder der Gehör- und Gleichgewichtsorgane, wird der Teilnehmer dies dem Teiner oder dem Technischen Leiter Ausbildung der DLRG Ortsgruppe Freiburg e.V. spätestens am ersten Termin mitteilen.
    Im Zweifelsfall kann die DLRG Freiburg e.V. ein ärztliches Attest verlangen, in dem die körperliche Eignung bestätigt wird. Sofern ein Teilnehmer aufgrund mangelnder körperliche/gesundheitlicher Eignung nicht teilnehmen kann, gelten bzgl. der Rückerstattung  die gleichen Regelungen wie bei einer Absage durch den Teilnehmer.
  • Einige Techniken sind nur unter Anleitung und Aufsicht des Kursleiter erlaubt. Dazu zählen insbesondere die Befreiungsgriffe, das Anlanden und Tauchen (ggf. können im Kurs noch weitere genannt werden). Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Üben diese Techniken während des Kurses nur unter Aufsicht des Kursleiters gestattet sind. Ferner ist Ihm bewusst, das Tauchen mit Schwimmerbrillen komplett untersagt ist.
  • Die teilnehmende Person (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) erklärt das Hygienekonzept der DLRG Ortsguppe Freiburg e.V. gelesen und verstanden zu haben und es einzuhalten.
    Das Hygienekonzept kann hier heruntergeladen werden.

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