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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Freiburg e.V. findest du hier .

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Mitgliedschaft in der DLRG Freiburg

Möchten Sie Mitglied der DLRG Ortsgruppe Freiburg werden?

Durch Ihre Mitgliedschaft werden Sie Teil der weltweit größten privaten Wasserrettungsorganisation, haben die Aussicht viele neue spannende, herausfordernde und lehrreiche Dinge kennen zu lernen und leisten einen großen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Sicherheit am und im Wasser.

Durch den Beitritt zur DLRG Ortsgruppe Freiburg e.V. verpflichten Sie sich lediglich zu zwei Dingen:

Zum einen erkennen Sie unsere Satzung an und zum anderen müssen Sie den jährlichen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Dieser beträgt laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom Februar 2007:

Kinder und Jugendliche30 Euro pro Jahr
Erwachsene35 Euro pro Jahr
Familien70 Euro pro Jahr

 

Als Jugendliche gelten dabei Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Eine Familienmitgliedschaft gilt für 1 oder 2 Erwachsene und beliebig viele Kinder (unter 18 Jahren).

Der Mitgliedsbeitrag kann steuerlich beim Finanzamt geltend gemacht werden. Bei Beträgen bis 200 Euro genügt eine Kopie des Zahlungsträgers bzw. des Kontoauszugs, in allen anderen Fällen hilft Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne weiter.

Mitglied werden:

Wenn Sie Mitglied bei uns werden möchten, füllen Sie bitte das Formular zur Beitrittserklärung gleich am PC aus, und drucken Sie es anschließend aus. Das unterschriebene Formular können Sie uns dann per Post oder eingescannt per E-Mail zuschicken.

Mitgliedschaft beenden:

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, dann füllen Sie bitte das Kündigungsformular aus. Das unterschriebene Formular können Sie uns per Post oder eingescannt per E-Mail zusenden. Die Kündigung erfolgt immer zum Jahresende und muss mit einer Frist von einem Monat vorher bei uns eingegangen sein, also bis spätestens Ende November.

Bildungsgutscheine?

Zur Bezahlung unserer Mitgliedsbeiträge können Sie übrigens auch die Gutscheine zur Bildung und Teilhabe einlösen, die von öffentlicher Seite für bedürftige Kinder und Jugendliche ausgegeben werden. Falls Ihr Kind Anspruch auf diese Förderung hat, informieren Sie bitte unsere Geschäftsstelle.

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