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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Freiburg e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen Rettungsschwimmkurse

  1. Die DLRG Ortsgruppe Freiburg bietet einen Rettungsschwimmkurs (Bronze und Silber) an einem Wochenende an. Schwimmerische Fitness: Dem Teilnehmer ist bewusst, dass der Kurs nur für geübte und gut trainierte Schwimmer geeignet ist.
  2. Mit der Anmeldung zum Kurs stimmt der Teilnehmer zu, dass die Kursgebühr von seinem Konto per Lastschrift abgebucht wird. Die DLRG wird die Gebühr nur dann abbuchen, wenn der Kurs zustande kommt und der Teilnehmer einen Platz im Kurs bekommt.
  3. Falls die Teilnahme am Kurs nach erfolgter Anmeldung durch den Teilnehmer wieder abgesagt wird, ist die Kursgebühr gemäß der Gebührenordnung der DLRG Freiburg zu zahlen. Sofern diese bereits bezahlt wurde erfolgt ggf. eine Erstattung gemäß der Gebührenordnung der DLRG Freiburg. Sagt der Teilnehmer den Kurs nicht ab, wird die volle Kursgebühr fällig. Dies ist unabhängig vom Erscheinen des Teilnehmers beim Kurs.

    Auszug aus der Gebührenordnung...
    Rücktritt vom Kurs bis...Kosten
    Bis zur Vollendung des 8. Tages vor KursbeginnKeine Kursgebühr, aber 10 Euro Bearbeitungsgebühr
    Bis zum Kursbeginn
    (Bis ein Tag vor dem ersten Kurstag)
    50% der Kursgebühr, aber mindestens 10 Euro
    SpäterVolle Kursgebühr
  4. Teilnehmer sind verpflichtet ihre Daten vor dem Absenden auf Korrektheit zu prüfen. Wir behalten uns vor, unvollständige oder eindeutig fehlerhafte Anmeldungen abzulehnen.
  5. Rücklastschriften: Für Rücklastschriften berechnen wir dem Teilnehmer zusätzlich 10,- Euro und behalten uns das Recht vor, vom Lastschriftverfahren zurückzutreten und die Zahlung in Bar oder per Überweisung zu fordern.
  6. Wenn der Teilnehmer alle Prüfungen besteht und alle Teilnahme-Voraussetzungen erfüllt hat, sowie die Zahlung der Kursgebühr und ggf. die Zahlung der Rücklastschriftgebühren erfolgt sind, kann der Rettungsschwimmpass ausgestellt werden und wird im Anschluss an den Kurs per Post verschickt. Eine Ausgabe der Rettungsschwimmpassurkunde direkt am letzten Kurstag ist nicht möglich.
  7. Für das Rettungsschwimmabzeichen Silber oder Gold benötigt der Teilnehmer einer der folgenden Erste-Hilfe Nachweise (nicht älter als 2 Jahre):
    • Erste-Hilfe Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) oder
    • Erste-Hilfe Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten)
    Wir akzeptieren Erste-Hilfe Nachweise unter anderem von den folgenden Organisationen: Arbeiter Samariter Bund (ASB), DLRG, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und des Malteser Hilfsdienstes (MHD). Ersatzweise wird auch die Erbringung eines Nachweis nach §19 Abs5 Fahr­erlaubnisverordnung (FeV) anerkannt oder eines von den Berufsgenossenschaften (BG) zertifizierten Kurses. Die Mindestzahl der Unterrichtseinheiten muss allerdings generell je Kursart erfüllt sein.

    Der gültige Nachweis für den Erste-Hilfe Kurs oder den Auffrischungskurs muss uns spätestens am genannten Termin vom Teilnehmer vorgelegt werden.
  8. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Beherrschung der Schwimmtechniken Brust und ggf. Kraul vorausgesetzt wird, sowie eine entsprechende Kondition.
  9. Dem Teilnehmer ist ferner bewusst, dass Schwimmen, Rettungsschwimmen und Tauchen in der DLRG mit körperlichen Anstrengungen verbunden ist. Wenn der Teilnehmer an körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen (hier zum Beispiel auch eine Schwangerschaft) leidet , die seine körperliche Leistungsfähigkeit im Wasser beeinträchtigen, also zum Beispiel Erkrankungen/Verletzungen/Einschränkungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmungsorgane, des Bewegungsapparates oder der Gehör- und Gleichgewichtsorgane, wird der Teilnehmer dies dem Kursleiter oder dem Technischen Leiter Ausbildung der DLRG Ortsgruppe Freiburg e.V. spätestens am ersten Kursabend mitteilen.
    Im Zweifelsfall kann die DLRG Freiburg e.V. ein ärztliches Attest verlangen, in dem die körperliche Eignung zum Kurs bestätigt wird. Sofern ein Teilnehmer aufgrund mangelnder körperliche/gesundheitlicher Eignung nicht am Kurs teilnehmen kann, gelten bzgl. der Rückerstattung der Kursgebühr die gleichen Regelungen wie bei einer Absage durch den Kursteilnehmer.
  10. Einige Techniken sind nur unter Anleitung und Aufsicht des Kursleiter erlaubt. Dazu zählen insbesondere die Befreiungsgriffe, das Anlanden und Tauchen (ggf. können im Kurs noch weitere genannt werden). Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Üben diese Techniken während des Kurses nur unter Aufsicht des Kursleiters gestattet sind. Ferner ist Ihm bewusst, das Tauchen mit Schwimmerbrillen komplett untersagt ist.
  11. Der Einsatz von Hilfsmittel (ferner diese nicht explizit gestattet sind) ist während der Prüfung nicht erlaubt. Darunter fallen auch Taucher- und Schwimmerbrillen. Sollte es zu einem Verstoß kommen, behalten wir uns das Recht vor, den Teilnehmer vom Kurs und der Prüfung auszuschließen. Der Teilnehmerbeitrag wird in diesem Falle nicht erstattet.

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