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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Freiburg e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen Wassergewöhnungs- und Wasserbewältigungskurse

  1. Mit der Online-Anmeldung zum Kurs stimmen die Anmeldenden zu, dass die Kursgebühr von ihrem Konto per Lastschrift abgebucht wird. Die DLRG wird die Gebühr nur dann abbuchen, wenn der Kurs zustande kommt und das Kind einen Platz im Kurs bekommt.
  2. Falls die Teilnahme am Kurs nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern wieder abgesagt wird, kann die Kursgebühr nur teilweise und nur im Rahmen der Gebührenordnung der DLRG Freiburg zurück bezahlt werden.

    Auszug aus der Gebührenordnung...
    Rücktritt vom Kurs bis...Kosten
    Bis zur Vollendung des 8. Tages vor KursbeginnKeine Kursgebühr, aber 10 Euro Bearbeitungsgebühr
    Bis zum Kursbeginn
    (Bis ein Tag vor dem ersten Kurstag)
    50% der Kursgebühr, aber mindestens 10 Euro
    SpäterVolle Kursgebühr
  3. Bildungsgutscheine müssen spätestens am zweiten Kurstermin der Leitung Ausbildung vorliegen und gültig sein. Ansonsten können Sie nicht mehr berücksichtigt werden.
  4. Mitgliedsanträge müssen spätestens zum zweiten Kurstermin vorliegen. Danach können wir die verminderte Kursgebühr nicht mehr gewähren. Bitte geben Sie diesen bei der Leitung Ausbildung ab oder schicken Sie ihn per Mail an info@freiburg.dlrg.de .
  5. Teilnehmende Kinder müssen bei Kursbeginn mindestens 5 Jahre alt sein.
  6. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem anderem Kurs oder im Folgekurs. Die DLRG ist jedoch bemüht dem Teilnehmer einen Platz im Folgekurs anzubieten oder im Anfängerschwimmkurs, sofern eine Empfehlung der Kursleitung vorliegt. Sofern die DLRG dem Teilnehmer einen Platz in einem anderen Kurs oder im Folgekurs anbietet, gilt dieses Angebot nur für den genannten Kurs.
  7. Durch die Teilnahme am Kurs besteht leider kein automatischer Anspruch, im Anschluss an den Kurs einen Platz in einer regelmäßige Schwimmgruppe der DLRG zu bekommen, da für diese Gruppen eine separate Warteliste existiert.
  8. Rücklastschriften: Für Rücklastschriften berechnen wir dem Anmeldenden zusätzlich 10,- Euro und behalten uns das Recht vor, vom Lastschriftverfahren zurückzutreten und die Zahlung in Bar oder per Überweisung zu fordern.
  9. Dem Teilnehmer/Erziehungsberechtigten ist bewusst, dass Schwimmen und Tauchen in der DLRG mit körperlichen Anstrengungen verbunden ist. Wenn der Teilnehmer an körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen leidet , die seine körperliche Leistungsfähigkeit im Wasser beeinträchtigen, also zum Beispiel Erkrankungen/Verletzungen/Einschränkungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmungsorgane, des Bewegungsapparates oder der Gehör- und Gleichgewichtsorgane, wird der Teilnehmer dies dem Kursleiter oder dem Technischen Leiter Ausbildung der DLRG Ortsgruppe Freiburg e.V. spätestens am ersten Kursabend mitteilen.
    Im Zweifelsfall kann die DLRG Freiburg e.V. ein ärztliches Attest verlangen, in dem die körperliche Eignung zum Kurs bestätigt wird. Sofern ein Teilnehmer aufgrund mangelnder körperliche/gesundheitlicher Eignung nicht am Kurs teilnehmen kann, gelten bzgl. der Rückerstattung der Kursgebühr die gleichen Regelungen wie bei einer Absage durch den Kursteilnehmer.

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