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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Freiburg e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen Stilverbesserung

  1. Mit der Anmeldung zum Kurs stimmt der Teilnehmer zu, dass die Kursgebühr von seinem Konto per Lastschrift abgebucht wird. Die DLRG wird die Gebühr nur dann abbuchen, wenn der Kurs zustande kommt und der Teilnehmer einen Platz im Kurs bekommt.
  2. Falls die Teilnahme am Kurs nach erfolgter Anmeldung durch den Teilnehmer wieder abgesagt wird, ist die Kursgebühr gemäß der Gebührenordnung der DLRG Freiburg zu zahlen. Sofern diese bereits bezahlt wurde erfolgt ggf. eine Erstattung gemäß der Gebührenordnung der DLRG Freiburg. Sagt der Teilnehmer den Kurs nicht ab, wird die volle Kursgebühr fällig. Dies ist unabhängig vom Erscheinen des Teilnehmers beim Kurs.

    Auszug aus der Gebührenordnung...
    Rücktritt vom Kurs bis...Kosten
    Bis zur Vollendung des 8. Tages vor KursbeginnKeine Kursgebühr, aber 10 Euro Bearbeitungsgebühr
    Bis zum Kursbeginn
    (Bis ein Tag vor dem ersten Kurstag)
    50% der Kursgebühr, aber mindestens 10 Euro
    SpäterVolle Kursgebühr
  3. Teilnehmer sind verpflichtet ihre Daten vor dem Absenden auf Korrektheit zu prüfen. Wir behalten uns vor, unvollständige oder eindeutig fehlerhafte Anmeldungen abzulehnen.
  4. Bildungsgutscheine müssen spätestens am zweiten Kurstermin der Leitung Ausbildung vorliegen und gültig sein. Ansonsten können Sie nicht mehr berücksichtigt werden.
  5. Mitgliedsanträge müssen spätestens zum zweiten Kurstermin vorliegen. Danach können wir die verminderte Kursgebühr nicht mehr gewähren. Bitte geben Sie diesen bei der Leitung Ausbildung
    ab oder schicken Sie ihn per Mail an info@freiburg.dlrg.de .
  6. Rücklastschriften: Für Rücklastschriften berechnen wir dem Teilnehmer zusätzlich 10,- Euro und behalten uns das Recht vor, vom Lastschriftverfahren zurückzutreten und die Zahlung in Bar oder
    per Überweisung zu fordern.
  7. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass Schwimmen und Tauchen in der DLRG mit körperlichen Anstrengungen verbunden ist. Wenn der Teilnehmer an körperlichen oder gesundheitlichen
    Einschränkungen (hier zum Beispiel auch eine Schwangerschaft) leidet , die seine körperliche Leistungsfähigkeit im Wasser beeinträchtigen, also zum Beispiel
    Erkrankungen/Verletzungen/Einschränkungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmungsorgane, des Bewegungsapparates oder der Gehör- und Gleichgewichtsorgane, wird der Teilnehmer dies
    dem Kursleiter oder dem Technischen Leiter Ausbildung der DLRG Ortsgruppe Freiburg e.V. spätestens am ersten Kursabend mitteilen. Im Zweifelsfall kann die DLRG Freiburg e.V. ein
    ärztliches Attest verlangen, in dem die körperliche Eignung zum Kurs bestätigt wird. Sofern ein Teilnehmer aufgrund mangelnder körperliche/gesundheitlicher Eignung nicht am Kurs teilnehmen
    kann, gelten bzgl. der Rückerstattung der Kursgebühr die gleichen Regelungen wie bei einer Absage durch den Kursteilnehmer.
  8. Wenn der Teilnehmer alle Prüfungen besteht und alle Teilnahme-Voraussetzungen erfüllt hat, sowie die Zahlung der Kursgebühr und ggf. die Zahlung der Rücklastschriftgebühren erfolgt sind, kann der Nachweis ausgestellt werden und wird im Anschluss an den Kurs ausgegeben oder per Post verschickt.

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